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Unterricht, jetzt auch mit Lächeln – Maskenpflicht an Plätzen entfällt ab 2. November

Liebe Schulgemeinde,

es gibt Neuigkeiten bezüglich der Maskenpflicht im Unterricht, die die Schulleitung an dieser Stelle gerne erklären möchte:

Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht in den Unterrichtsräumen am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen ab dem 2. November aufzuheben.

Das bedeutet:

  • Schülerinnen und Schüler dürfen die Maske abnehmen, solange sie sich in Klassenräumen/Kursräumen auf ihrem festen Sitzplatz aufhalten.
  • Dies gilt auch bei Betreuungsangeboten, wie z.B. in offenen Ganztagsschulen.
  • Wenn Schülerinnen und Schüler ihren Sitzplatz verlassen, müssen sie eine Maske tragen.
  • Kann der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen im Klassenraum eingehalten werden, entfällt die Maskenpflicht auch für die Lehrkräfte, Betreuungspersonen und sonstiges Personal.
  • Gibt es bei Besprechungen oder Konferenzen einen festen Sitzplan, entfällt die Maskenpflicht auch dort.
  • In Außenbereichen besteht weiterhin keine Maskenpflicht.

Darüber hinaus gilt nun folgendes:

 Sind die bewährten Schutzmaßnahmen, wie regelmäßiges Stoßlüften und die allgemeinen Hygieneregeln, eingehalten, müssen

  • bei einem PCR-nachgewiesenen Infektionsfall in einem Klassenverband nur die unmittelbaren Sitznachbarn in Quarantäne.
  • Schülerinnen und Schüler, die genesen oder vollständig geimpft sind und keine Symptome zeigen, nicht in Quarantäne.
  • enge Kontaktpersonen mindestens vier Tage in Quarantäne. Frühestens ab dem fünften Tag, kann die Quarantäne durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden.