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Heute vor 90 Jahren: „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“

Unter diesem irreführenden Titel – in Deutschland gab es zuvor ein funktionierendes Berufsbeamtentum – begann die systematische Ausgrenzung der Juden aus dem öffentlichen Leben sowie die Gleichschaltung aller staatlicher Stellen im Sinne des Nazi-Regimes. Betroffen waren auch die Lehrer der Bochumer Schulen.

Politische Gegner wurden nun nach § 4 des Gesetzes mit sofortiger Wirkung relativ willkürlich entlassen oder in den Ruhestand versetzt, da sie „nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten“.
Besondere Bedeutung hatte der „Arierparagraph“ 3, der sich besonders gegen die jüdischen Deutschen richtete. Beamte konnten bereits entlassen werden, wenn sie nur einen jüdischen Großelternteil hatten.

Mit diesem Gesetz hatte, nach dem eher unorganisierten Vorgehen im Februar und März, die offizielle Ausgrenzung der Juden aus Staat und öffentlichem Leben begonnen, die im Holocaust enden sollte.