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Vertretungskonzept

Vertretungsunterricht ist Unterricht und zumindest in den unteren Klassenstufen soll eine verlässliche (zeitliche) Einhaltung des Stundenplans gesichert sein.

Schüler/innen sollen immer die normalen Unterlagen dabei haben.

Formen von Vertretungsunterricht

Für kurzfristige Ausfälle von Lehrkräften wird festgelegt:

  • Die Vertretung erfolgt möglichst durch eine die Klasse unterrichtende Lehrkraft.
  • Die Vertretung erfolgt möglichst durch eine Fachlehrkraft.
  • Die zu vertretende Lehrkraft stellt rechtzeitig Material zur Verfügung, das eine sinnvolle Fortführung des Unterrichts ermöglicht. Alternativ werden nach Möglichkeit Kolleginnen oder Kollegen, die vorher in der Klasse unterrichtet haben, gebeten, eine Aufgabe zu stellen, die der/die Vertretungslehrer/in dann betreut.

Für langfristige Ausfälle von Lehrkräften wird festgelegt:

  • Längerfristiger Ausfall von Kolleginnen und Kollegen soll vorrangig über „Flexible Mittel“ geregelt werden.

Sekundarstufe I

  • Für die 1. und für die 2. Stunde ist ein Bereitschaftsplan erstellt.
  • Bei vorhersehbarer Verhinderung (z. B. bei Fortbildung, Sonderurlaub, längerer Krankheit – sofern möglich) übergibt der Fachlehrer dem Vertretungslehrer entsprechende Aufgaben
  • Bei unvorhersehbarer Verhinderung (z. B. plötzliche Erkrankung, Krankmeldung vor Unterrichtsbeginn) wird ein Vertretungslehrer eingesetzt, der nicht zwingend die Fakultas für das zu vertretende Fach haben muss. Dieser kann dann entweder auf die für diesen Fall von den Fachkonferenzen zusammengestellte Aufgabensammlungen zurückgreifen oder sein Fach unterrichten. Im Klassenbuch steht dann nur das Thema + Paraphe, nicht „Vertretung” o. ä.

Auf keinen Fall dürfen nur Hausaufgaben beaufsichtigt oder die Zeit mit Spielen (z.B.: Galgenmännchen) vertrieben werden.

Sekundarstufe II

In der Sek II wird der Vertretungsunterricht i. d. R. als Eigenverantwortlicher Unterricht (EVA) erteilt, sofern nicht der zu vertretende Lehrer langfristig erkrankt ist und ein Fachlehrer als ständige Vertretung einspringen muss.

EVA ist definiert als selbständige Bearbeitung einer von der Fachlehrkraft (FL) gestellten Aufgabe (der Umfang hängt von der Dauer des Unterrichtsausfalls ab). Der FL ist nicht anwesend, die Bearbeitung wird aber kontrolliert und in den Unterricht integriert. Die gestellten Aufgaben können von den Schülerinnen und Schülern in der Schule oder zu Hause erledigt werden.

Arten von Unterrichtsausfallmögliche Verfahrensweise
1) unvorhersehbarer Unterrichtsausfall,
kurzfristig entstanden durch z.B. Erkrankung
(Verletzung usw.) des FL während des Vormittags,
Krankmeldung vor Unterrichtsbeginn
oder Erkrankung des FL für mehrere
Tage
1) EVA. Da eine kurzfristige Erteilung einer
Aufgabe krankheitsbedingt nicht gefordert
werden kann, sollte in jedem Kurs im Vorfeld
eine Verfahrensweise für solche Fälle
abgesprochen werden (z.Bsp. Bereitstellung
von Wiederholungsaufgaben, grammatikalische
Übungen, zusätzliche Lektüre usw.).
Die Bearbeitung wird in der Kursmappe unter
Angabe der Aufgabenstellung vermerkt.
2) für einen kurzen Zeitraum durch Fortbildung,
Tagesausflug usw.
2) wie unter 1) Selbstverständlich kann der
FL auch eine andere bestimmte Aufgabe
zuweisen.
3) für einen mittleren Zeitraum, z.B. durch
Studienfahrten usw.
3) EVA. Hier könnte auch eine umfangreichere
Aufgabenstellung (z. Bsp. auch begleitende
Projektarbeit gestellt werden.
4) für einen mittleren oder langen Zeitraum
durch Erkrankung des FL
4) Fachspezifischer Vertretungsunterricht.

Hier finden sie das Konzept zum Download: Vertretungskonzept