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Förderkreis der GES

Der Förderkreis | Aktuelles |Satzung |Datenschutzordnung| Protokolle


Förderkreis der Graf-Engelbert-Schule e.V.
Königsallee 77-79
44789 Bochum

Hinweis: Die E-Mailadresse des Förderkreises hat sich geändert. Sie erreichen uns ab sofort nur noch unter foerderkreis@ge-s.de.

Vorsitz: Herr Stefan Döring
Stellv. Vorsitz: Herr Roland W. Waniek
Kassenwartin: Frau Wencke Makossa
Schriftführer: Herr Jan-Michael Banschkus
Beisitzerin: Frau Dr. Elke Arnscheidt (Schulleitung)
Beisitzerin: Frau Dr. Ute Hanefeld
Beisitzerin: Frau Ursula Koenigsfeld
Kassenprüferinnen: Frau Britta Volmerding und Frau Katja Prott-Ricken

Kontoverbindung:
Förderkreis der Graf-Engelbert-Schule
Bank: Sparkasse Bochum
IBAN: DE12430500010041309170
BIC: WELADED1BOC

Hier finden Sie unseren Flyer: Förderkreis_GES_Flyer

Beitrittserklärung

Drucken Sie bitte die Foerderkreis Beitrittserklaerung aus und füllen Sie sie aus. Sie können sie dann

  • per E-Mail an foerderkreis@ge-s.de senden oder
  • auf dem Postweg an die Schule schicken (Förderkreis der Graf-Engelbert-Schule zu Bochum e.V., Königsallee 77-79, 44789 Bochum) oder
  • im Sekretariat der Schule abgeben.

Ein Hinweis zu Spendenbescheinigungen:

Da regelmäßig Anfragen nach Spendenbescheinigungen an uns herangetragen werden, möchten wir einige allgemeine Hinweise geben: Seit dem 1.1.2021 reicht es bis zu einer Höhe von 300 € aus, wenn Sie dem Finanzamt eine Kopie Ihres Kontoauszugs vorlegen. Um uns den Verwaltungsaufwand ein wenig zu erleichtern, bitten wir Sie, dass Sie Ihren Kontoauszug wie beschrieben heranziehen. Bei Beträgen größer 300 € oder sonstigen Fragestellungen, z.B. im Zusammenhang mit Sachspenden, sprechen Sie uns bitte an!

Kündigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann laut Satzung mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Kalenderjahres mit einem Schreiben an den Vorstand gekündigt werden. Dies kann einfach per E-Mail an foerderkreis@ge-s.de oder auch per Post an “Förderkreis der Graf-Engelbert-Schule zu Bochum e.V., Königsallee 77-79, 44789 Bochum” erfolgen. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, verlängert sich die Mitgliedschaft bis zum Ablauf des nächsten Kalenderjahres. Bei einer Kündigung der Mitgliedschaft erlischt das Lastschriftmandat automatisch.